Datenschutz für Steuerberater: Rechtssichere Lösungen

Der Datenschutz ist für Steuerberater elementar. Durch rechtssichere Lösungen erfüllen sie die hohen Anforderungen des Gesetzgebers und stärken zugleich das Vertrauen zu ihren Mandanten. Doch die Umsetzung ist komplex und kann Kanzleien vor große Herausforderungen stellen. Ein Unternehmen kümmert sich um den Datenschutz für Steuerberater und stellt ihnen versierte Datenschutzbeauftragte zur Seite.

Datenschutz bei Steuerberatern schafft Vertrauen

Steuern und Finanzen sind Vertrauenssache. Damit stellen Mandanten an Steuerberater hohe Ansprüche. Lange Zeit konnte diese Berufsgruppe durch ihr gesellschaftlich hohes Ansehen von einem Vertrauensbonus ihrer Mandanten profitieren. Allerdings sorgte die zunehmende Digitalisierung dafür, dass sich auch Steuerberater verstärkt dem Wettbewerb stellen müssen. Die Sicherheit und der Datenschutz nehmen dabei einen besonderen Stellenwert ein. Rund zwei Drittel der Mandanten sollen es sein, die mittlerweile verstärkt auf diese Kriterien achten. Die Sicherstellung des Datenschutzes ist für Steuerberater damit nicht nur eine gesetzliche Verpflichtung, sondern es dient auch dem Ansehen der Kanzlei.

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Prozesse trotz hoher gesetzlicher Anforderungen optimieren

Logo für den Kontakt mir der Datenschutz Konzept GmbH, Mannus weiss. Ein weiß-graues Schild mit einem Schlüsselloch als Symbol für Datenschutz und DSGVO.

Datenschutz schafft Vertrauen und stellt sicher, dass personenbezogene Daten geschützt werden. Dabei müssen unterschiedliche gesetzliche Regelungen beachtet werden. Dazu zählt zunächst die standesrechtliche Verschwiegenheitspflicht entsprechend den Paragrafen 57 und 62 des Steuerberatungsgesetzes und Paragraf 203 des Strafgesetzbuches. Doch diese Verschwiegenheitspflicht sorgt nicht dafür, dass die besonderen Anforderungen der Datenschutzgrundverordnung, kurz DSGVO, eingehalten werden. Darüber hinaus existieren weitere Spezialgesetze, die ebenso Regelungen zum Datenschutz enthalten, sowie das Bundesdatenschutzgesetz, kurz BDSG.

Sämtliche gesetzlichen Anforderungen gilt es im Alltag der Steuerberatung umzusetzen. Nur dann können Steuerberater sicherstellen, dass sie rechtlich abgesichert sind. Doch durch die Vielzahl an Punkten, die zu beachten sind, kann das schnell dazu führen, dass Prozesse behindert oder lahmgelegt werden. Das zeigt sich auch beim Versand vertraulicher Nachrichten per E-Mail. Viele Kanzleien haben aus Unsicherheit auf den Postversand umgestellt. Durch eine entsprechende E-Mail-Verschlüsselung lassen sich jedoch auch diese Mitteilungen rechtssicher und zugleich kostengünstig versenden.

Rundum-sorglos-Paket für Kanzleien

Gemeinsam mit meinem Team biete ich Kanzleien rechtssichere Lösungen an. Diese stellen nicht nur den Datenschutz sicher, sondern tragen zugleich dazu bei, Prozesse zu optimieren und schaffen dadurch mitunter neue Umsatzpotenziale. Dazu setzen wir auf moderne Technologien und bieten Kanzleien ein Rundum-sorglos-Paket an. Das umfasst auch die Stellung zweier externer Datenschutzbeauftragter für die Steuerberatung. Diese verfügen als externe Datenschutzbeauftragte im Wechsel über technisches Verständnis und eine juristisch internationale Ausbildung. Mit ihrer Expertise bieten sie nicht nur ein Datenschutz-Muster für Steuerberater, sondern maßgeschneiderte Lösungen, mit denen sich alle relevanten Bereiche abdecken lassen.

Die Datenschutzkonzept GmbH steht Kanzleien auch im Notfall zur Seite. Dazu sind die Experten als Berater und externe Datenschutzbeauftragte täglich erreichbar.

Mannus Weiß | Geschäftsführer Die Datenschutz Konzept GmbH

Telefon 02225 99 53 99 50