Kosten für Datenschutz und DSGVO

Die Kosten für die Einhaltung von Datenschutz und DSGVO sind immer geringer als ein Bußgeld.

Bußgelder Datenschutz

Wie hoch sind Bußgelder bei Verstößen gegen die DSGVO?

Datenschutzverstöße sehen Bußgelder in Höhe von 4% des weltweiten Jahresumsatz (!) vor. Achtung, der Umsatz ist die Kenngröße, nicht der Gewinn. Selbst bei kleineren Unternehmen ist dann ein Großteil der Marge oder des Gewinns weg. Es können Bußgelder bis zu einer Höhe von 20 Millionen Euro verhängt werden.

Welche Verstöße gegen die Datenschutz-Grundverordnung sind mit einem Bußgeld bewehrt?

Schauen Sie einfach in die Tabelle weiter unten. Die Bußgeldtabelle gibt Ihnen Auskunft über die jeweilige Strafe bei einem verstoß gegen die DSGVO. Hierbei ist zwischen einer Ordnungswidigkeit und einer Straftat zu unterscheiden. Die Höhe der Strafen ist im Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) festgelegt.

Wer setzt Bußgelder und Strafen durch?

Hierfür sind die Datenschutzbehörden der Länder und der Bundesdatenschutzbeauftragte zuständig. Bei Verstößen kann bei den Datenschutzbehörden eine Beschwerde auf der Webseite Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit eingereicht werden.

Was bedeutet das?

Nun, ehemalige Mitarbeite, Mitbewerber oder unzufriedene Kunden haben die Möglichkeit Sie bei einem Verstoß gegen den Datenschutz zu melden.

Verhängte Bußgelder

Dass die Datenschutzbehörden empfindliche Bußgelder und Strafen verhängen, zeigt diese Tabelle auf dem DSGVO Portal.

Kosten Datenschutz

Kostenlose Erstberatung

Nutzen Sie die Gelegenheit und lassen Sie sich von mir bei einem ersten Termin kostenfrei beraten. Rufen Sie mich jederzeit an und wir können einen Termin für ein ausführliches Gespräch vereinbaren.

Was kostet die Erstellung eines Datenschutzkonzeptes?

Das lässt sich leider genauso wenig beantworten wie die Frage nach den Kosten für ein Auto. Es kommt immer auf Umfang, Größe und Betrieb an.

Gerne erstelle ich Ihnen nach den Beratungsgespräch in ein individuelles Angebot für Ihre Absicherung in Sachen Datenschutz und DSGVO.

Letztlich muss auch die Frage geklärt werden, ob Sie einen Datenschutzbeauftragten in Ihrem Unternehmen benötigen, der ständig zu Verfügung steht oder ob die Erstellung und regelmäßige Aktualisierung der Dokumente zur Einhaltung der Datenschutzbestimmungen ausreicht.

In jedem Falle stehe ich Ihnen nach Erstellung eines Datenschutzkonzept jederzeit zur Verfügung.

Weiterhin informiere ich Sie über Änderungen oder Ergänzungen, die ggfs. notwendig werden, so dass die Unterlagen für die DSGVO immer auf dem neuesten Stand bleiben.

Sollte eine Kontrolle bei Ihnen stattfinden, dann bin ich zur Stelle und spreche mit dem jeweiligen Datenschutzbeauftragten.

Sie erhalten bei mir einen rundum Service und die Sicherheit, dass bei Ihnen alles Datenschutz konform ist.

Sie erhalten ein Komplett-Wohlfühl-Paket von mir (alles inklusive) mit einem ausgezeichnetem Preis-Leistungsverhältnis.

VerstoßBußgeld rechtliche grundlage
als Aus­kunftei bei Verbraucher­krediten Auskunfts­verlangen von Darlehens­gebern aus anderen EU-Staaten (SCHUFA u. a.)bis 50.000 €§ 43 Abs. 1 Nr. 1 BDSG
unzulässige Verar­beitung der personen­bezogenen Daten von Kindern (Einwilli­gung eines Kindes erst ab 16 Jahren wirksam, bei jüngeren Kindern ist die Einwilli­gung der Sorgebe­rechtigten erfor­derlich)bis 10 Mio. € oder bei Unter­nehmen bis 2 % des welt­weiten Jahres­umsatzes**Art. 8, 83 Abs. 4a DSGVO
ausblei­bende oder unzu­reichende Unter­richtung des Ver­brauchers bei Ableh­nung eines Kredit­antrages aufgrund einer erhal­tenen Bonitäts­auskunftbis 50.000 €§ 43 Abs. 1 Nr. 2 BDSG
unnötige Aufbe­wahrung, Einho­lung oder Verar­beitung von personen­bezogenen Daten zum Zwecke der Identi­fizierung einer Person, obwohl dies nicht oder nicht mehr erfor­derlich istbis 10 Mio. € oder bei Unter­nehmen bis 2 % des welt­weiten Jahres­umsatzes**Art. 11, 83 Abs. 4a DSGVO
keine geeig­neten technischen und organisa­torischen Maß­nahmen (TOM) zum Schutz der verar­beiteten personen­bezogenen Daten ergriffenbis 10 Mio. € oder bei Unter­nehmen bis 2 % des welt­weiten Jahres­umsatzes**Art. 25, 83 Abs. 4a DSGVO
Verstoß gegen die festge­schriebenen Auf­gaben des Daten­schutz­beauf­tragtenbis 10 Mio. € oder bei Unter­nehmen bis 2 % des welt­weiten Jahres­umsatzes**Art. 39, 83 Abs. 4a DSGVO
Verstoß gegen die Vor­gaben zur Zerti­fizierung (Daten­schutz-Audit)bis 10 Mio. € oder bei Unter­nehmen bis 2 % des welt­weiten Jahres­umsatzes**Art. 42, 83 Abs. 4a, b DSGVO
Verstoß gegen die Vor­gaben für Zerti­fizierungs­stellenbis 10 Mio. € oder bei Unter­nehmen bis 2 % des welt­weiten Jahres­umsatzes**Art. 43, 83 Abs. 4a, b DSGVO
als Über­wachungs­stelle keine geeignete Maß­nahmen bei Verstoß gegen die Verhaltens­regeln getroffenbis 10 Mio. € oder bei Unter­nehmen bis 2 % des welt­weiten Jahres­umsatzes**Art. 41, 83 Abs. 4c DSGVO
Verstoß gegen die Grund­sätze der Verar­beitung von personen­bezogenen Daten (u. a. Recht­mäßigkeit, Transpa­renzgebot, Zweck­bindung, Daten­mini­mierung, Speicher­begrenzung, Rechen­schafts­pflicht)bis 20 Mio. € oder bei Unter­nehmen bis 4 % des welt­weiten Jahres­umsatzes**Art. 5, 83 Abs. 5a DSGVO
unrecht­mäßige Verar­beitung personen­bezogener Datenbis 20 Mio. € oder bei Unter­nehmen bis 4 % des welt­weiten Jahres­umsatzes**Art. 6, 83 Abs. 5a DSGVO
Verstoß gegen die Bedin­gungen für eine wirksame Einwilli­gung des Betroffenen in die Daten­verarbeitung, sofern diese erfor­derlich istbis 20 Mio. € oder bei Unter­nehmen bis 4 % des welt­weiten Jahres­umsatzes**Art. 7, 83 Abs. 5a DSGVO
Verstoß gegen die Beschrän­kungen bei der Verar­beitung von beson­deren Kate­gorien personen­bezogener Daten (u. a. zur eth­nischen Her­kunft, Weltan­schauung, Reli­gion, Gesund­heitsdaten)bis 20 Mio. € oder bei Unter­nehmen bis 4 % des welt­weiten Jahres­umsatzes**Art. 9, 83 Abs. 5a DSGVO
Verstoß gegen die Rechte der Betrof­fenen (u. a. Auskunfts­recht, Recht auf Berich­tigung, Recht auf Löschung, Wider­spruchs­recht)bis 20 Mio. € oder bei Unter­nehmen bis 4 % des welt­weiten Jahres­umsatzes**Art. 12 bis 22, 83 Abs. 5b DSGVO
unzulässige Über­mittlung von personen­bezogenen Daten an Empfänger in einem Dritt­land oder interna­tionale Organi­sationbis 20 Mio. € oder bei Unter­nehmen bis 4 % des welt­weiten Jahres­umsatzes**Art. 44 bis 49, 83 Abs. 5c DSGVO
Verstoß gegen die Vorschrif­ten für beson­dere Verar­beitungs­situationenbis 20 Mio. € oder bei Unter­nehmen bis 4 % des welt­weiten Jahres­umsatzes**Art. 83 Abs. 5d, 85 bis 91 DSGVO
Anweisung oder einer vorüber­gehenden oder endgültigen Beschrän­kung oder Aussetzung der Datenüber­mittlung durch die Aufsichts­behörde nicht befolgtbis 20 Mio. € oder bei Unter­nehmen bis 4 % des welt­weiten Jahres­umsatzes**Art. 58 Abs. 2, 83 Abs. 5e, 85 bis 91 DSGVO
den Aufsichts­behörden die ihnen zuste­henden Unter­suchungs­befug­nisse nicht gewährtbis 20 Mio. € oder bei Unter­nehmen bis 4 % des welt­weiten Jahres­umsatzes**Art. 58 Abs. 1, 83 Abs. 5e, 85 bis 91 DSGVO
Straf­taten (Antrags­delikte, die nur auf Antrag des Betroffenen verfolgt werden)
unberech­tigte, wissent­liche Datenüber­mittlung von personen­bezogenen Daten einer großen Anzahl von Personen an DritteGeld­strafe oder Frei­heits­strafe bis 3 Jahre§ 42 Abs. 1 Nr. 2 BDSG
… auf andere Art und Weise zugäng­lich gemachtGeld­strafe oder Frei­heits­strafe bis 3 Jahre§ 42 Abs. 1 Nr. 1 BDSG
unberechtigte Verar­beitung von personen­bezogenen Daten, die nicht all­gemein zugänglich sind, zum Zwecke der Berei­cherung oder Schädi­gung eines BetroffenenGeld­strafe oder Frei­heits­strafe bis 2 Jahre§ 42 Abs. 2 Nr. 2 BDSG
personen­bezogene Daten, die nicht all­gemein zugänglich sind, durch unrichtige Angaben zum Zwecke der Bereich­erung oder Schädi­gung eines Betrof­fenen erschlichenGeld­strafe oder Frei­heits­strafe bis 2 Jahre§ 42 Abs. 2 Nr. 2 BDSG
* die Verhängung eines Bußgelds gegen Behörden und andere öffentliche Stellen sieht das BDSG nicht vor, eine entsprechende Einschränkung gestattet Art. 83 Abs. 7 DSGVO (für Straftaten gilt eine solche Ausnahme hingegen nicht)
** je nachdem, welcher Betrag höher ist (angemessenes Wahl der Geldbuße unter Berücksichtigung der Umstände des Einzelfalles)