Diesen Bußgeldrechner kann ich Ihnen empfehlen

In welcher Höhe können Bußgelder bei Datenschutzverstößen verhängt werden?

Um nachvollziehbar zu machen, wie die Datenschutz-Aufsichtsbehörden in Deutschland Geldbußen gegen Unternehmen bemessen, hat die Datenschutzkonferenz, das Gremium der unabhängigen deutschen Datenschutzaufsichtsbehörden des Bundes und der Länder, hat ein Bußgeldkonzept öffentlich zugänglich gemacht. Das „Regelwerk“ dient dazu, einen Richtlinie zur Berechnung von Bußgeldern zur Verfügung zu stellen, wie die Datenschutzbehörden Geldbußen berechnen.

Seit dem 25. Mai 2018 gilt die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) verbindlich in allen Mitgliedstaaten der Europäischen Union. Mit ihr wurden die Regeln für den Umgang mit personenbezogenen Daten europaweit vereinheitlicht und die Anforderungen an Unternehmen, Selbstständige und Organisationen deutlich verschärft. Wer personenbezogene Daten verarbeitet, muss seitdem klar nachweisen können, wie Datenschutz im eigenen Unternehmen umgesetzt wird und welche Maßnahmen zum Schutz dieser Daten bestehen.

Berechnung nach Einzelfall (Art. 83 Abs. 1 DSGVO)

Allerdings kommt es immer auf den Einzelfall und die Bewertung des Verstoßes durch den jeweiligen Landesbeauftragten für Datenschutz an. Art. 83 Abs. 1 Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) besagt, dass die jeweilig zuständige Behörde beurteilen muss welches Bußgeld wirksam, verhältnismäßig und abschreckend ist. weitere informationen dazu finden Sie auf der Webseite datenschutz.org mit vielen weiteren spannende Artikeln.

Das im Bußgeldrechner angezeigte Ergebnis stellt also nur einen ungefähren Richtwert dar. In der Praxis der Bußgeldverhängung kommen die Strafen dem sehr nahe. Diesen Bussgeldrechner kann ich empfehlen. Schauen Sie wie teuer ein Verstoß gegen die DSGVO werden kann.

DSGVO-Bußgeldrechner

Grobe Orientierung auf Basis von Umsatz, Verstoßart und Schweregrad.

Weltweiter Vorjahresumsatz des Unternehmens.
Dieser Rechner liefert eine Orientierung, keine Rechtsberatung. Die endgültige Bußgeldhöhe hängt vom Einzelfall und weiteren Kriterien nach Art. 83 DSGVO ab.

Ergebnis

Bußgeldspanne ab
Bußgeldspanne bis
Tagessatz
Faktorbereich
Gesetzliche Obergrenze

/

Datenschutzexperte Mannus Weiß

Kostenlose Erstberatung.

02225 – 9953 9950
Nach oben scrollen