Zertifizierung Datenschutz und DSGVO durch den TÜV Rheinland ®
In regelmäßigen Abständen erneuert der TÜV meine persönliche Zertifizierung für die Datenschutzkonzept GmbH und ich erhalte dann die Erlaubnis diese Zertifizierung zu nutzen. Nun mit Gültigkeit bis zum 21.10.2024. Allerdings sagt diese Zertifizierung nicht über den aktuellen Wissensstand aus, denn DSGVO und Datenschutz sind dynamische Prozesse und erfordern auch eine regelmäßige Rezertifizierung. Mit Weiterbildungen und Schulungen bin ich für Sie immer auf dem neuesten Stand von Datenschutz und DSGVO.
Meine Zertifizierungen durch den TÜV Rheinland ®
Auf der Webseite Certipedia des TÜV Rheinland ® (Links siehe unten) findet man für mich folgende Einträge:
Datenschutzauditor (TÜV)
Zulassungsvoraussetzungen
Erfolgreiche Abschluss als „Datenschutzbeauftragter (TÜV)“ oder „Datenschutzbeauftragter (TÜV) unter Einbeziehung der EU-DSGVO“ und Teilnahme an der von PersCert TÜV anerkannten Qualifizierung „Datenschutzauditor (TÜV)“ der TÜV Rheinland Akademie. Die Zulassung zur Prüfung erfolgt bei einer Mindestanwesenheit von 80% der 32 Unterrichtseinheiten.
Nachzuweisende Kompetenzen
In der Prüfung weisen die Teilnehmer Kenntnisse in folgenden Bereichen nach:
- Kennen der Anforderungen an ein effizientes Datenschutzmanagementsystem von der Planung über die Einführung bis hin zu Aufrechterhaltung und Pflege.
- Implementierung, Inbetriebnahme und Einführung eines Datenschutzkonzeptes
- Dokumentation des Datenschutzmanagementsystems
- Zielsetzung von Audits
- Anforderungen an interne Audits und den internen Auditor
- Planung und Vorbereitung eines Datenschutzaudits
- Durchführung von Audits
- Auswertung, Prüfbericht und Folgemaßnahmen
- Erstellen des Auditberichts
- Verfolgung von Maßnahmen
„Datenschutzauditor (TÜV)“ verfügen über gesicherte Kenntnisse im Sinne der EU-Datenschutz-Grundverordnung und dem neuen BDSG, um regelmäßige Datenschutzprüfungen im Unternehmen durchführen zu können.
Externer Datenschutzbeauftragter (TÜV) unter Einbeziehung der EU-DSGVO
Zulassungsvoraussetzungen
Erfolgreicher Abschluss als „Datenschutzbeauftragter (TÜV) unter Einbeziehung der EU-DSGVO“ und Teilnahme an der von PersCert TÜV anerkannten Qualifizierung „Externer Datenschutzbeauftragter (TÜV) unter Einbeziehung der EU-DSGVO“ der TÜV Rheinland Akademie. Die Zulassung zur Prüfung erfolgt bei einer Mindestanwesenheit von 80% der 24 Unterrichtseinheiten.
Nachzuweisende Kompetenzen
In der Prüfung weisen die Teilnehmer Kenntnisse in folgenden Bereichen nach:
- Vertiefte Kenntnisse zu aktueller Gesetzgebung und Rechtsprechung (u.a. DSGVO, BDSGneu )
- Rolle und Aufgaben des externen Datenschutzbeauftragten
- Schwachstellenermittlung und Risikoanalyse bei Kunden
- Gesetzeskonforme Organisation des Datenschutzes im Unternehmen durch externe Datenschutzbeauftragte
- Dokumentation des Datenschutzmanagementsystems
„Externe Datenschutzbeauftragte (TÜV) unter Einbeziehung der EU-DSGVO“ verfügen über fundierte Fachkenntnisse im Sinne der EU-Datenschutz-Grundverordnung und dem BDSG in neuer Fassung, um als externer Beauftragter tätig werden zu können.
IT-Security-Beauftragter (TÜV)
Zulassungsvoraussetzungen
Erfolgreiche Teilnahme an der von der Zertifizierungsstelle anerkannten Qualifizierung „IT-Security-Beauftragter (TÜV)“ der TÜV Rheinland Akademie. Die Zulassung zur Prüfung erfolgt bei einer Mindestanwesenheit von 80%.
Modul 1 der 3 moduligen Qualifizierung zum „IT-Security-Auditor (TÜV)“.
Nachzuweisende Kompetenzen
Durch die Prüfung weisen die Teilnehmer Kenntnisse in folgenden Bereichen nach:
- Organisation der IT-Security
- Physikalische Sicherheit
- Zugang, Zugriff und Netzwerksicherheit
- Rechtliche Rahmenbedingungen
- Standards und Normen
„IT-Security-Beauftragte (TÜV)“ beherrschen die wesentlichen Aspekte und Anforderungen der IT-Sicherheit sowie die relevanten Standards für die Umsetzung eines IT-Sicherheitsmanagementsystems.
Weitere Informationen finden Sie auf der Certipedia Seite des TÜV Rheinland