Externer Datenschutzbeauftragter: Welche Kosten fallen für Unternehmen an?

Die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) gibt Unternehmen klare Handlungsanweisungen, wie das Thema “Datenschutz” umgesetzt werden muss. Das beginnt beim Cookie-Banner auf der Website und hört bei der Ernennung eines Datenschutzbeauftragten auf. Bei Letzterem setzen immer mehr Unternehmen auf einen externen Datenschutzbeauftragten – die Kosten müssen natürlich im Blick behalten werden.

Wer braucht einen Datenschutzbeauftragten?

Die Rolle eines Datenschutzbeauftragten ist einfach erklärt: Er sorgt dafür, dass im Unternehmen die DSGVO und andere den Datenschutz betreffende Vorschriften eingehalten werden. Außerdem fungiert er als Ansprechpartner für die Behörde. Doch wann muss ein Datenschutzbeauftragter bestellt werden? Es gilt: Öffentliche Stellen wie Behörden und Ämter müssen in jedem Fall einen Datenschutzbeauftragten haben. In der Privatwirtschaft gilt dies erst ab zwanzig und mehr Mitarbeitern oder wenn die Kerntätigkeit in der Datenverarbeitung besteht beziehungsweise wenn in erhöhtem Umfang sensible Daten (zum Beispiel Gesundheitsdaten) verarbeitet werden.

Unternehmen, die diese Voraussetzung erfüllen, können sich entscheiden, ob sie intern einen Datenschutzbeauftragten ernennen oder einen Experten von außen beauftragen. In der Vergangenheit haben viele angenommen, dass ein externer Datenschutzbeauftragter mehr kostet, als wenn ein Mitarbeiter diese Aufgabe übernimmt – in erster Linie deshalb, weil der eigene Mitarbeiter ja schon bezahlt wird und somit keine Mehrkosten verursacht. Dieser Rückschluss ist falsch.

Externer Datenschutzbeauftragter – Kosten lassen sich senken

Wird intern ein Mitarbeiter als Datenschutzbeauftragter bestellt, muss er für diese Aufgabe zumindest teilweise von seiner üblichen Funktion freigestellt werden. Üblicherweise kostet ein Mitarbeiter in Teilzeit für eine Position als Datenschutzbeauftragter rund 30.000 Euro im Jahr. Hinzu kommen noch die gesetzlich vorgeschriebenen Fortbildungskosten, die mit rund 6.000 Euro jährlich anzusetzen sind.

Demgegenüber stehen bei externen Datenschutzbeauftragten zumeist eine Einmalgebühr für die Dokumentationserstellung und eine geringe monatliche Pauschalgebühr. Die Vorteile für das Unternehmen: Kalkulationssicherheit und Ersparnis der Fortbildungskosten, die bei einem externen Datenschutzbeauftragten zu 100 Prozent entfallen.

Mannus Weiß, Inhaber von Die Datenschutzkonzept GmbH, bietet seine Dienste als externer Datenschutzbeauftragter oder Datenschutzauditor bereits ab 199 Euro monatlich an.

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Die Datenschutzkonzept GmbH

Die Datenschutzkonzept GmbH gilt als zuverlässiger Partner bei allen Fragen rund um das Thema Datenschutz und DSGVO. Dahinter steht Inhaber Mannus Weiß, TÜV-zertifizierter Datenschutzbeauftragter und -auditor. Für ihn ist Datenschutz kein notwendiges Übel, sondern eine Herzensangelegenheit. Weiß ist davon überzeugt, dass der Datenschutz Unternehmen auch viele Chancen bieten kann, nicht nur für die Reputation, sondern auch in puncto Geschäftserfolg.

Als persönlicher Ansprechpartner bietet Mannus Weiß eine umfassende technische und rechtliche Expertise und ist täglich von 9 bis 22 Uhr erreichbar.


Die Datenschutzkonzept GmbH sorgt dafür, dass Unternehmen in puncto Datenschutz sicher aufgestellt sind – ohne bestehende Abläufe und Prozesse zu stören.

Telefonisch unter 02225 – 995 3 995 0 oder per E-Mail an info@datenschutzkonzept.com kann ein unverbindliches, kostenloses Erstgespräch vereinbart werden.