Aktuell: Pflicht für Unternehmen von 50-249 Mitarbeitenden ab dem 17.12.2023!
Das Hinweisgeberschutzgesetz ist für Unternehmen von 50 bis 249 Mitarbeitern seit dem 17. Dezember 2023 Pflicht und kann bei Nichtumsetzung mit einem Bußgeld geahndet werden. Es ist also allerhöchste Zeit für Unternehmen aktiv zu werden.
Nutzen Sie unsere bewährten Schritte zur Beratung und Umsetzung des Hinweisgeberschutzgesetz.
Weitere Informationen auf finden auf der Seite Hinweisgeberschutzgesetz.