Beratung und Umsetzung Hinweisgeberschutzgesetz
Aktuell: Pflicht für Unternehmen von 50-249 Mitarbeitenden ab dem 17.12.2023! Das Hinweisgeberschutzgesetz ist für Unternehmen von 50 bis 249 Mitarbeitern seit dem 17. Dezember 2023 Pflicht und kann bei Nichtumsetzung …