Videokonferenz und die DSGVO

Rahmenbedingungen und Empfehlungen zu Videokonferenz und DSGVO des LfDi

Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg hat eine spannende Tabelle zum Vergleich verschiedener Videokonferenzsystemen veröffentlicht.

Die Informationen soll Unternehmen, Behörden und Vereine bei der Auswahl für den geeigneten Partner einer Videokonferenz unter DSGVO Gesichtspunkten unterstützen. Die Liste erlaubt einen guten und gezielten Blick auf die rechtlichen und technischen Datenschutz Anforderungen. Die größten und bekanntesten Anbieter werden mit den Hauptmerkmalen der angebotenen Dienste vorgestellt. Ein besonderes Augenmerk gilt hierbei natürlich Datenschutz und DSGVO. Ein weiterer sehr wichtiger Punkt ist bei einer Videokonferenz immer zu beachten, denn die Aufnahme einer Videokonferenz stellt nicht nur datenschutzrechtlich ein Problem dar, sondern kann auch strafrechtliche Folgen haben.

Kein direkter Tipp, aber eine gute Entscheidungshilfe

Insgesamt ist die Zusammenfassung die inhaltlich beste, die wir bisher gesehen haben und wir empfehlen allen Nutzern von VKS (Videokonferenzsysteme) sich mit dieser Tabelle und den daraus entnehmbaren Hinweisen zu beschäftigen. Natürlich kann der Landesbeauftragte für Datenschutz kein VKS besonders empfehlen, doch die Tabelle gibt für die entscheidung zu einem VKS eine sehr gute Hilfestellung.

Hier können sie einen Blick auf die Tabelle der Videokonferenzsysteme werfen.

Weitere Informationen finden sich in einem umfangreichen Artikel des Landesbeauftragten für Datenschutz in Baden-Württemberg

Eine Frau sitzt bei einer Videokonferenz vor ihrem Laptop. Auf dem Bildschirm sind drei Gesprächspartner zu sehen.