Datenschutz für Handwerksbetriebe

Die DSGVO-Umsetzung im Handwerk stellt selbst kleine Betriebe vor große Herausforderungen. Eine Datenschutzberatung im Handwerk kann helfen, die gesetzlichen Regelungen zu erfüllen.

Brauchen Handwerksbetriebe Datenschutz?

Insbesondere in kleinen Handwerksbetrieben stellt sich oftmals die Frage, ob auch sie sich mit dem Thema Datenschutz auseinandersetzen müssen. Doch die EU-Datenschutzgrundverordnung kennt diesbezüglich keine Ausnahme. Selbst kleine Betriebe müssen sich darum kümmern, dass sie die DSGVO umsetzen. Zu den Pflichten zählt insbesondere die geforderte Dokumentation. Das ist unabhängig davon erforderlich, ob sie einen Datenschutzbeauftragten stellen müssen oder nicht. Größere Betriebe müssen komplexere Anforderungen erfüllen. Geschieht das nicht, drohen Abmahnungen und Bußgelder.
Vorteile von Datenschutzmaßnahmen im Handwerk.

Handwerksbetrieb Schreinerei. Der Meister mit Schutzmaske sitzt an der Werkbank und schaut auf seinen Laptop-Computer.

Unabhängig der gesetzlichen Anforderungen und Konsequenzen bei Nichteinhaltung kann sich die Sicherstellung des Datenschutzes im Handwerk als vorteilhaft erweisen. Betriebe, die konsequent um den Schutz der Daten ihrer Kunden bemüht sind, verbessern ihr Ansehen. Sie schaffen durch den verantwortungsvollen Umgang mit den ihnen zur Verfügung gestellten Daten Vertrauen und treten als kompetenter Partner auf. Zugleich stehen sie rechtlich auf der sicheren Seite und beugen kostspieligen Datenpannen vor.

Für eine erfolgreiche Datenschutz-Umsetzung haben Handwerksbetriebe die Wahl: Sie können einen Mitarbeiter mit der Thematik betrauen und diesen über Schulungen laufend weiterbilden oder sie entscheiden sich für eine externe Lösung. Aber auch jene Betriebe, die nicht zur Beauftragung eines Datenschutzbeauftragten verpflichtet sind, können von der Expertise profitieren. Im Rahmen einer Datenschutzberatung können sie feststellen, welche Lösungen für sie relevant sind.

Datenschutzberatung durch einen Experten

Mannus Weiß ist TÜV-zertifizierter Datenschutzbeauftragter. Er ist in Handwerksbetrieben aufgewachsen und war innerhalb seiner ersten beruflichen Laufbahn selbst Meister. Als solcher weiß er, wie wenig Zeit innerhalb des betrieblichen Alltags verbleibt, sich mit der DSGVO und dem Datenschutz auseinanderzusetzen. Auf der anderen Seite kennt er die Ansprüche der Kunden. Er weiß, dass sich immer mehr Menschen mit dem Schutz ihrer Daten auseinandersetzen und wissen möchten, ob Unternehmen mit ihren Daten sorgsam umgehen.

Als Geschäftsführer von Die Datenschutz-Konzept GmbH unterstützt Mannus Weiß gezielt Handwerksbetriebe, DSGVO-konform aufgestellt zu sein. Das umfasst beispielsweise die Erstellung erforderlicher Dokumentationen, Mitarbeitervereinbarungen oder Schulungen. Auch bei der Verwendung von CRM-Systemen oder Messengern steht er Unternehmen dieser Branche beratend zur Seite. Dadurch erhalten Inhaber mehr Ruhe, sich auf ihre Kernkompetenzen zu konzentrieren. Bei Bedarf ist er auch als externer Datenschutzbeauftragter tätig. Als solcher ist er für Betriebe täglich von 9 bis 22 Uhr erreichbar.
Im Rahmen einer Datenschutzberatung lassen sich beispielsweise Cookie Banner und die gesamte Website überprüfen. Ebenso wird geprüft, ob die bestehende Datenschutzerklärung den geltenden Regelungen der DSGVO entspricht. Eine Erstberatung kann kostenfrei vereinbart werden.